Hier stellen wir Ihnen unsere Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Kraftfahrzeuge in vorgegebenen Abständen zur Hauptuntersuchung vorgestellt werden. An unserer Prüfstelle oder an denen von uns betreuten Prüfstützpunkten können Sie nach vorheriger Terminabsprache oder ganz spontan die Hauptuntersuchung inklusive der Abgasuntersuchung durchführen lassen.
Um bestens vorbereitet zu sein, laden Sie sich vorab die HU-Checkliste herunter:
Veränderungen am Fahrzeug wie zum Beispiel der Anbau von Sonderrädern oder der Einbau anderer Fahrwerksfedern benötigen oftmals, auch bei vorhandener ABE oder bei vorliegendem Teilegutachten, eine Anbauabnahme. Gerne beraten wir Sie schon vor dem geplanten Umbau auf welche Punkte dabei zu achten ist.
Für größere oder mehrfache Veränderungen am Fahrzeug liegt oftmals keine ABE und auch kein Teilegutachten vor. In anderen Fällen wird zum Beispiel der Verwendungsbereich der vorliegenden Gutachten nicht eingehalten. Immer dann wird eine Begutachtung nach §19.2 der StVZO notwendig. Gerne beraten wir Sie schon vor dem geplanten Umbau auf welche Punkte dabei zu achten ist.
Fast jedes Fahrzeug, das am Straßenverkehr teilnehmen soll benötigt, eine Betriebserlaubnis. Durch Veränderungen am Fahrzeug kann eine eventuell vorhandene Betriebserlaubnis erlöschen. In anderen Fällen ist noch gar keine Betriebserlaubnis vorhanden, beispielsweise bei Importfahrzeugen. In beiden Fällen wird eine Begutachtung nach §21 StVZO notwendig.
Ein Fahrzeug das bereits 30 Jahre alt ist und sich in einem erhaltungswürdigen Zustand befindet kann in Deutschland als Oldtimer zugelassen werden und erhält somit das begehrte H-Kennzeichen. Dafür muss das Auto aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese werden bei der Begutachtung nach §23 StVZO festgestellt und dokumentiert.
Heizung, Kocher, warmes Wasser...all das funktioniert im Wohnmobil oder Wohnanhänger mit Gas. Die Flüssiggasanlage sollte alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person nach dem DVGW Arbeitsblatt G607 geprüft werden um eine gefahrlose Funktion und die Dichtigkeit der Anlage zu gewährleisten. Bei uns können Sie die Hauptuntersuchung gleich mit der Gasanlagenprüfung verbinden.
Die Preise für unsere Dienstleistungen im amtlichen Bereich, die sogenannten Entgelte, werden durch die Überwachungsorganisation vorgegeben. Wir richten uns nach der TÜV SÜD Entgeltliste für Nordrhein-Westfalen:
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